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Eine Wohnungsübergabe findet sowohl zu Beginn als auch zum Ende einer Mietzeit statt. Die Vorfreude auf die neue Wohnung ist dabei natürlich groß. Aber verlieren Sie zwischen Auszug, Umzug und Einzug nicht Ihre alte Wohnung aus dem Blick. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten, Tipps und Steps inklusive praktischer Checkliste für eine reibungslose Wohnungsübergabe. Viel Spaß beim Lesen!

Tipp 1: Die Rechte & Pflichten des Mieters bei der Wohnungsübergabe kennen

Was muss sein und was darf laut Mietrecht kein Vermieter von Ihnen verlangen? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, damit Sie genau wissen, was bei der Übergabe der Mietsache auf Sie zukommt.

Rechte für MieterPflichten für Mieter
Man muss keine Renovierungsarbeiten übernehmen, solange man keine großen Schäden verursacht hat, sondern nur gebrauchstypische Spuren vom Wohnen.Die Miete und alle Nebenkosten müssen bis zum Ende des Mietverhältnisses bezahlt werden.
Gebrauchstypische Spuren vom Wohnen müssen nur dann im Zuge der Schönheitsreparaturen beseitigt werden, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist.Mieter sind an die Kündigungsfristen gebunden. Nur, wenn der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert, kann die Frist verkürzt werden.
Wenn der Vermieter bestimmt, dass Mieter beim Auszug immer streichen müssen, ist das üblicherweise unwirksam. Vor allem in einer unrenovierten Wohnung.Wenn der Punkt im Mietvertrag festgehalten ist, muss der Mieter die von ihm verursachten gebrauchstypischen Spuren beseitigen.
Mieter müssen für jede Besichtigung ihr Einverständnis geben, können also entscheiden, wann und wie viele Interessenten die Wohnung besichtigen.Die Kaution kann vom Vermieter für die Behebung von vom Mieter verursachten Schäden verwendet werden. Genau wie für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen oder für Nachforderungen bei der Betriebskostenabrechnung.
Beide Parteien können sich bei der Übergabe durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.Die aktuellen Mieter müssen Besichtigungstermine für potenzielle Nachmieter ermöglichen.
Nach der Übergabe hat der Mieter keine Verpflichtungen mehr. Der Vermieter kann nur vorher Mängel ansprechen.Die endgültige Übergabe findet spätestens zum Ende der Kündigungsfrist statt oder zum Ende der Mietzeit, also bevor ein Nachmieter übernimmt.
Der Mieter darf Einbaumöbel, Haushaltsgeräte oder Möbel an den Nachmieter ablösen. Dies muss im Übergabeprotokoll so festgehalten werden.Alle nicht mitgemieteten Möbel müssen bis zur Übergabe aus der Mietwohnung entfernt werden.
 Bis zur Übergabe müssen alle Schönheitsreparaturen wie vereinbart erledigt sein.
 Bei der Übergabe müssen alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel ausgehändigt werden.

Tipp: Klicken Sie auch in unseren Artikel zum Mietvertrag Kündigen!

Tipp 2: Den Termin zur Wohnungsübergabe festsetzen

Zwei Dinge sollten Sie wissen. Erstens: Als Mieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Termin für die Übergabe vorzuschlagen. Trotzdem können Sie den Terminvorschlag Ihres Vermieters akzeptieren. Zweitens: Sie sind erst am Tag, an dem Ihr Mietvertrag endet, um 24 Uhr zum Auszug verpflichtet. Vorher müssen Sie die Wohnung nicht übergeben. Praktisch ist es, die Wohnungsübergabe bei Tageslicht zu machen.

Es kann allerdings von Vorteil sein, die Übergabe vorher anzusetzen. Wenn bei der Besichtigung der Räume noch Schäden oder Mängel auffallen, haben Sie die Möglichkeit die Übergabe nochmals zu verschieben. Sollte der Vermieter einverstanden sein, haben Sie dann noch etwas mehr Zeit, um alle Arbeiten abzuschließen oder nachzubessern.

Tipp 3: Der richtige Ablauf der Wohnungsübergabe

So übergeben Sie Step by Step und sind dabei sicher, dass Sie Ihre Kaution nach Übergabe vollständig zurückbekommen.

  1. Step: Vorabnahme: Wir empfehlen Ihnen, schon eine Vorabnahme mit Protokoll durchzuführen. Dabei gehen Sie Raum für Raum mit dem Vermieter oder mit der Vertretung, der Hausverwaltung, durch und halten fest, was bis zur Übergabe alles erledigt werden muss. Dazu gehören schließlich Schönheitsreparaturen und Reparaturen von vom Mieter verursachten Schäden.
  2. Step: Schönheitsreparaturen: Sie kümmern sich um alle Ausbesserungsarbeiten wie im Vorabnahmeprotokoll festgehalten. Werfen Sie vorher einen Blick in Ihren Mietvertrag. Darin muss festgehalten sein, ob Sie für diese Aufgabe der Beseitigung von Gebrauchsspuren zuständig sind. Solche Schönheitsreparaturen können Tapezieren, beziehungsweise Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen von Fußböden, Heizkörpern, Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen sein. Wenn der Vermieter mehr verlangen sollte, ist die Klausel im Vertrag unwirksam.
  3. Step: Nachmieter: Der Mieter muss Besichtigungen durch potenzielle Nachmieter ermöglichen. Dabei darf sich der Mieter aber auf ein angemessenes Maß beschränken und muss nicht jedem Termin zustimmen. Wenn sich ein Nachmieter findet, kann sich dadurch die Frist bis zum Auszug verkürzen. Sobald der Nachmieter feststeht, können Sie mit diesem vereinbaren, ob Sie Möbel, Haushaltsgeräte, Gartenmöbel oder die Einbauküche gegen eine Ablöse in der Wohnung lassen. Dies sollten Sie in dem Wohnungsübergabe Protokoll festhalten. Ebenso können Sie Schönheitsreparaturen an den Nachmieter abgeben, sofern dieser damit einverstanden ist. Zum Beispiel, wenn der Nachmieter nach seinem eigenen Farbkonzept streichen möchte. Aber auch das muss in dem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden.
  4. Step: Die Wohnungsübergabe: Wieder gehen Sie mit dem Vermieter, beziehungsweise mit der Vertretung, alle Räume durch und checken, ob alle Aufgaben wie vorab besprochen erledigt wurden. Dazu zählen auch Nebenräume wie Keller oder Dachboden und Außenbereiche wie Terrassen und Balkone. Die Wohnung sollte nun besenrein sein. Das heißt im Konkreten: Sie sollten Böden und Teppiche saugen oder fegen, grobe Verschmutzungen entfernen, Müll und Spinnweben beseitigen. Schließlich werden noch alle Zählerstände abgelesen und protokolliert.

Sie übergeben alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel. Sollten Sie einen Schlüssel verloren haben, teilen Sie es dem Vermieter rechtzeitig mit, damit dieser entscheiden kann, ob er das Schloss austauschen will. Ob Sie dafür zahlen müssen, hängt davon ab, wie groß die Gefahr ist, dass der Schlüssel dem Haus zugeordnet werden kann, wie und wo Sie ihn verloren haben.

Nach der Schlüsselübergabe, sobald das Protokoll unterzeichnet ist, ist auch Ihr Mietverhältnis beendet. Sie bekommen dann vom Vermieter, oder direkt vom Nachmieter, die Kaution zurückbezahlt. Nur wenn an dem Übergabetermin noch Mängel festgestellt werden, die Sie als Mieter verschuldet haben, kann Ihre Mietkaution für Reparaturen und Renovierungsarbeiten verwendet werden.

Sie sollten zur Wohnungsübergabe alle Schlüssel, eine Kamera sowie eine Liste oder Zettel und Stift für die Zählerstände mitbringen! Ein Zeuge der Sie begleitet ist ebenfalls zu empfehlen.

Tipp 4: Das Protokoll für die Wohnungsübergabe

Seien Sie penibel. Ein ausführliches, genaues Übergabeprotokoll ist nicht nur für den Vermieter, sondern auch für Sie von Vorteil. Klären Sie vorab ganz genau, wofür Sie laut Mietvertrag zuständig sind, welche Aufgaben eventuell der Nachmieter übernimmt, wofür der Vermieter Verantwortung trägt und was nach Absprachen in der Wohnung bleiben kann. So wissen Sie schließlich ganz genau, wo Ihre Pflichten liegen und können Sie pünktlich bis zur Abgabe erledigen. Das Übergabe Protokoll sollte übrigens neben Unterschriften beider Parteien auch immer mit Datum, der Adresse der Wohnung und dem Namen des Mieters versehen werden.

Unsere Checkliste für den Einzug:

  • Fenster und Türen Check
  • Böden, Decke, Wände Check
  • Heizkörper und Armaturen Check
  • Schäden und Gebrauchsspuren festhalten
  • Andere Mängel festhalten/ Fotos machen
  • Zustand der Einbauküche?
  • Ausstattung des Bades Check
  • Heizung und elektrische Einrichtungen festhalten
  • Sanitäre Einrichtungen Check
  • Anschlüsse für Kabel und Telefon/Internet Check
  • Anzahl der Schlüssel?
  • Zählerstände?
  • Protokoll unterzeichnet?
  • Entspricht alles den Angaben im Mietvertrag?

Die Checkliste für das Übergabeprotokoll bei Auszug sollte enthalten:

  • Jeden Raum im einzelnen mit einem Feld für Mängel und mögliche Bemerkungen
  • Jeweils eine Bezeichnung der übergebenen Schlüssel im Detail (Briefkasten, Wohnungstüre, Haustüre usw.)
  • Alle Zählerstände und Zählernummern (Strom, Wasser, Gas, Heizung)

Drucken Sie sich am besten vorab ein entsprechendes Formular aus.

Tipp 5: Eine Vollmacht für die Wohnungsübergabe

Sowohl als Vermieter, wie auch als Mieter können Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht ausstellen, damit diese die Übergabe für Sie übernimmt.

Wenn Sie zum Beispiel zum Zeitpunkt der Übergabe schon in eine neue Wohnung gezogen sind, die zu weit weg, in einer anderen Stadt oder sogar im Ausland liegt. Vermieter überlassen die Übergabe gerne der Hausverwaltung oder einem Hausmeister, wenn Sie selbst die Zeit nicht finden, die Wohnung zu besichtigen.

In jedem Fall ist es wichtig, genau festzuhalten, welche Rechte der bevollmächtigte Vertreter hat. Zum Beispiel sollte er das Recht haben, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, ein Protokoll zu verfassen und dann auch zu unterzeichnen. Überlegen Sie sich, welche Entscheidungskraft Sie dem Bevollmächtigten geben wollen. Darf die Person entscheiden, ob und welche Schönheitsreparaturen Sie noch ausführen sollen?

Wir haben hier eine Vorlage für eine Vollmacht bereitgestellt, die Sie schnell anpassen und verwenden können, wenn eine Vertrauensperson für Sie einspringen muss.

Tipp 6: Streichen oder nicht streichen

Streichen? Das ist eine der größten Fragen bei der Wohnungsübergabe.

Grundsätzlich gilt, Mieter sind nur für Reparaturen, Renovierungen und Erneuerungen, bei einer sogenannten übermäßigen Abnutzung zuständig. Wenn der Zustand der Wände als normale Abnutzung bewertet werden kann, müssen die Wände nicht gestrichen oder renoviert werden. Nun gilt es also zwischen außerordentlicher, übermäßiger und normaler Abnutzung zu unterscheiden.

Außerordentliche Abnutzung bedeutet Sie müssen die Wände streichen:

Schäden wie zum Beispiel Flecken, große Löcher in den Wänden, aber auch Brandlöcher im Boden gehören zu den außerordentlichen Abnutzungen. Außerdem aber auch ungewöhnliche Farben an den Wänden.

Alle anderen kleineren Gebrauchsspuren fallen unter normale Abnutzung.

Hinzu kommt, wie lange der letzte Anstrich her ist. Je nachdem wann die letzte Renovierung vorgenommen wurde, muss der Vermieter einen Betrag beisteuern. Je nach Farbe kann man von einer Lebensdauer von 8 bis 15 Jahren ausgehen. Liegt der letzte Anstrich länger zurück, ist der Mieter nicht verantwortlich. Nur bei übermäßiger Abnutzung muss der Mieter auf jeden Fall streichen, unabhängig von der letzten Renovierung.

Zum Beispiel bei Raucherschäden, die auch zu außerordentlicher Abnutzung zählen, darf der Vermieter einen frischen Anstrich verlangen. Dieser Fall wird besonders aufwendig und teuer, denn bei Raucherschäden müssen auch die Türen, Türrahmen, Decken und Fensterrahmen gestrichen werden.

Tipp 7: Was tun bei Mängeln?

Wir haben bereits im Zuge der Streicharbeiten den Unterschied zwischen ordnungsgemäßem oder normalem und außerordentlichem Zustand erklärt.

Solche übermäßigen oder außerordentlichen Mängel und Schäden müssen Sie beseitigen, sofern Sie diese selbst verursacht haben. Flecken, Löcher, kaputte Fließen, ein Sprung im Waschbecken, Spuren von Schimmel und eben auch Raucherschäden gehören dazu. Sie müssen dann die Reparatur oder Renovierung übernehmen, also selbst in die Hand nehmen oder für einen Profi zahlen.

Bei der Übergabe werden genau diese Mängel und die korrekte ausreichende Behebung bewertet. Im Zweifel lohnt es sich also einen Profi zu engagieren.

Wenn der Nachmieter nachträglich weitere Mängel feststellt, kann der Vermieter Sie nicht mehr dafür verantwortlich machen. Dann trägt der Vermieter die Verantwortung und muss die Mängel selbst beheben.

Tipp für Ihre neue Wohnung: Bei schwereren Mängeln, die der Vermieter zu beseitigen hat, sollten Sie eine Frist zur Beseitigung in das Übergabeprotokoll schreiben. Werden Sie nicht rechtzeitig entfernt, können Sie womöglich eine Mietminderung verlangen.

Tipp 8: Inspiration für die neue Wohnung gesucht?

Ist die Wohnungsübergabe über die Bühne gegangen, steht erst der schöne Teil des Umzugs an. Nämlich die neue Wohnung einrichten – unser absolutes Spezialgebiet. Werfen Sie einen Blick auf unseren Interior Design Service Westwing Studio. Hier werden Sie von professionellen Einrichtungsberatern betreut, um aus Ihrem neuen Heim Ihr Dreamhome zu machen. Alles zur neuen Wohnung erfahren Sie auch in unserem Artikel dazu!

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